Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gökcek CNC- Zerspanungstechnik
Ohligser Str.80 - 42781 Haan
1. Allgemeines – Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender
Bedingungen, sofern die Leistungen nicht einem Verbraucher gegenüber erbracht werden.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Abweichende Lieferungs- oder Zahlungsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt,
vielmehr wird ihnen ausdrücklich widersprochen. Dieses gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis der
abweichenden Bedingungen die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart
ist. Aufträge bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung
innerhalb von einer Woche. Ergänzungen, Nebenabreden oder Abänderungen sowie eventuelle
Zusicherungen und mündliche Abreden bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen
Bestätigung. Umfang und Art der Leistung bestimmt sich allein nach der schriftlichen
Auftragsbestätigung. Auch ein Abweichen von diesem Schriftformerfordernis bedarf unserer
schriftlichen Bestätigung.
Der Besteller hat für die Richtigkeit der von ihm zu liefernden Unterlagen wie Zeichnungen,
Berechnungen und Maßangaben sowie Muster einzustehen. An von uns gefertigten Zeichnungen,
Berechnungen und sonstigen Unterlagen sowie Mustern behalten wir uns Eigentums- und
Urheberrechte vor. Für eine Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte oder sonstige Verwendung
bedarf es unserer Zustimmung.
3. Zahlungsbedingungen, Preise
Unsere Preise gelten in Euro und verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweils geltenden
Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, gelten unsere Preise ab Werk Haan ausschließlich
Verpackung, Transport und Versicherung.
Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung ohne jeden Abzug innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum zu erfolgen. Zahlungen gelten nur in dem Umfang als geleistet, wie wir bei unserer
Bank frei darüber verfügen können. Schecks und Wechsel nehmen wir nur zahlungshalber an;
Bankspesen trägt der Kunde. Sie sind sofort fällig.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Zinsen ab Fälligkeit in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz, mindestens aber 10 %.
Ein Skontoabzug bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung.
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden
nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Leistungszeit, Lieferung
Die von uns genannten Lieferzeiten oder -termine sind unverbindlich, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich vereinbart ist. Lieferzeiten beginnen erst zu laufen, sobald sämtliche vom Besteller zu
schaffende Voraussetzungen für die Ausführung des Auftrags vorliegen, insbesondere der Besteller
alle notwendigen Maße und Angaben geliefert hat.
Unvorhergesehene, unvermeidbare und nicht von uns zu vertretende Ereignisse (z. B. höhere Gewalt,
Streiks oder Aussperrungen, Betriebsstörungen, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Mangel an Arbeitskräften) verlängern die Lieferfrist
um die Dauer der Störung und ihrer Auswirkungen. Dies gilt auch, wenn die Hindernisse bei unseren
Vorlieferanten oder während eines bestehenden Verzuges eintreten. Schadensersatzansprüche sind
in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
Nachträgliche Änderungen, die vom Besteller zu vertreten sind, verlängern die Lieferzeit ebenfalls
angemessen.
Für Lieferverzug haften wir nur, sofern der Verzug auf einer von uns oder einem unserer Vertreter
oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
beruht. Sofern der Verzug nicht auf einer vorsätzlichen Vertragsverletzung unsererseits beruht, ist
unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so
sind wir berechtigt, den uns dadurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehr- oder
Lagerkosten ersetzt zu verlangen. Im Fall des Annahmeverzuges geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über.
Ist die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer, sind beide Vertragspartner zum Rücktritt
berechtigt.
Wir sind nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des
vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen bestellten Ware
sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten
entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit).
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Mengen sind zulässig. Teillieferungen gelten
als Geschäft für sich. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt und sind besonders zu bezahlen.
5. Erfüllungsort, Gefahrübergang
Erfüllungsort für sämtliche Vertragspflichten ist unser Geschäftssitz in Haan (Kreis Mettmann). Bei
Lieferung der Kaufsache geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder eine sonstige
Transportperson auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir gemäß Vereinbarung die
Transportkosten zu tragen haben. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
Bei Abholung der Kaufsache geht die Gefahr mit Übergabe über.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis vor. Die Verarbeitung der Sache wird stets für
uns vorgenommen, jedoch ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen. Bei einer Vermischung
oder Verbindung mit anderen Sachen erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis
des Wertes der gelieferten Sache, auch wenn eine andere Sache als Hauptsache anzusehen ist.
Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Sache weiter zu veräußern. Die daraus entstehenden
Kaufpreisansprüche tritt der Besteller schon jetzt bis zur Höhe unserer Forderungen aus dem
jeweiligen Vertragsverhältnis mit dem Besteller an uns ab, unabhängig davon, ob der Verkauf ohne
oder nach Umbildung, Verarbeitung oder Verbindung erfolgt. Der Besteller bleibt jedoch zur
Einziehung der Ansprüche auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Berechtigung zum Einzug der
Forderungen bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und keine wesentliche
Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des Bestellers besteht, z.B. Antrag auf Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens oder Feststellung der Unpfändbarkeit. In einem solchen Fall können wir
allerdings verlangen, dass der Besteller uns sämtliche derart abgetretene Forderungen mitsamt der
Schuldner benennt, uns alle zur Einziehung notwendigen Unterlagen übergibt und die Abtretung den
Schuldnern anzeigt.
Wir verpflichten uns, den Eigentumsvorbehalt aufzugeben, soweit uns der Besteller eine andere,
zumindest gleichwertige Sicherheit anbietet.
7. Mängel und Haftung
Ansprüche des Bestellers wegen Mängeln der Kaufsache setzen zwingend voraus, dass der Besteller
seiner Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Sofern ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form der
Nachbesserung oder der Neulieferung berechtigt. Der Besteller hat uns zur Beseitigung der
Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche drei Wochen nicht
unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom
Vertrag zurücktreten oder eine angemessene Minderung verlangen.
Kosten, die dadurch entstehen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
verbracht worden ist, sind von uns nicht zu übernehmen.
Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen
Vorschriften zurückzugeben.
Eine Haftung auf Schadensersatz unsererseits wird sowohl im Rahmen der Gewährleistung als auch
hinsichtlich sonstiger Vertragsverletzungen ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, wenn die Schäden
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer Kardinalpflicht aus dem Vertrag in einer den
Vertragszweck gefährdenden Weise verursacht worden sind. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann oder wir für die Verletzung von Kardinalpflichten des
Vertrages haften, ist die Schadensersatzpflicht auf vorhersehbare, typischerweise eintretende
Schäden begrenzt. Nicht vom Haftungsausschluss umfasst sind ferner durch uns schuldhaft
verursachte Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie eine Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche einschließlich Mängelfolgeschäden beträgt sechs Monate
ab Gefahrübergang. Hinsichtlich eventueller Ansprüche aufgrund Vorsatzes oder groben
Verschuldens bzw. Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt es bei der gesetzlichen
Regelung.
Sollte sich bei Prüfung von behaupteten Mängelansprüchen herausstellen, dass ein Mangel nicht
vorliegt oder nicht von uns zu vertreten ist, hat der Besteller die durch die Prüfung verursachten
Kosten zu tragen.
8. Gerichtsstand, Rechtswahl
Sofern es sich bei dem Besteller um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Besteller keinen allgemeinen
Gerichtsstand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, Haan (Kreis Mettmann). Wir behalten uns vor, den
Besteller auch an dem für ihn zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9. Schlussbestimmungen
Der Käufer erkennt unsere Bedingungen auch dann an, wenn diese nicht einzeln den Angeboten oder
Auftragsbestätigungen beigefügt sind. Sollte eine oder mehrere Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hiervon nicht berührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 10/2020